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BGH, 28.03.1984 - IVb ZB 23/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Regelung des Versorgungsausgleichs geschiedener Ehegatten - Aufteilung der vorliegenden Rentenanwartschaften
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81
Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; …
Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZB 23/83
Der Ansatz der Anwartschaft aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes mit dem auf monatlich 5, 49 DM dynamisierten Wert der statischen Mindestversorgungsrente von 29, 24 DM entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 84, 158 [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81]) und begegnet auch rechnerisch keinen Bedenken. - BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83
§ 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZB 23/83
Um einen solchen Fall handelt es sich hier, nachdem das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur - 2. HStruktG - vom 22. Dezember 1981 (BGBl I 1523) - wenn auch erst nach dem Ende der Ehezeit - die Anrechnungsregelung des § 10 Abs. 2 BeamtVG aF allgemein durch die genannte Ruhensregelung ersetzt hat (vgl. den beigefügten Senatsbeschluß vom 1. Februar 1984 - IVb ZB 49/83, der zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen ist). - BGH, 01.12.1982 - IVb ZB 532/81
Berechnung des Versorgungsausgleichs in den Fällen des Ruhens gemäß BeamtVG § 55 …
Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZB 23/83
Das hat der Senat für den Fall des Eingreifens der Ruhensregelung des § 55 BeamtVG in dem Beschluß vom 1. Dezember 1982 (IVb ZB 532/81 - FamRZ 1983, 358) näher begründet.